Text: Astrid Küllmann-Lee
Bild: „The Shell Lover“ by GABRIEL
Der Anfang der aktiven Frauenbewegung in Deutschland lag in der zweiten Hälfe des 19. Jahrhunderts. Im November 1918 wurden sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht rechtlich verankert und auch das Recht auf Erwerbstätigkeit und Bildung. Frauen besuchten Universitäten und promovierten, ab 1920 durften sie den Professorentitel erwerben. Während des „Dritten Reiches“ war das passive Wahlrecht jedoch bis Kriegs-ende abgeschafft und die Rolle der Frau in der Gesellschaft wieder resolut auf die der Hausfrau und Mutter beschränkt.
Die Realität der Nachkriegszeit war folgende: als meine Mutter 1948 heiratete, verlor sie – eine gebürtige Kölnerin – ihre deutsche Staatsangehörigkeit und durfte nicht mehr wählen, weil ihr Mann zu diesem Zeitpunkt keine Papiere hatte und deshalb staatenlos war. Meine Mutter hatte eine Lehre zum Bankkaufmann gemacht, blieb aber nach der Heirat aufgrund gesellschaftlicher Konventionen erstmal zuhause.
In der DDR war schon in der 1948 verabschiedeten Verfassung eine stärkere Gleichstellung der Frau in der Arbeitswelt und der Familie verankert. Das deutsche Grundgesetz von 1949 war zwar sehr fortschrittlich, obwohl nur vier Frauen dem konstitutionellen Rat angehörten, aber es dauerte noch Jahrzehnte, bis der Gedanke der Gleichberechtigung der Frauen ebenso fest in der BRD Gesellschaft verankert war. In den öffentlichen Dienst durften Frauen ab 1954 und drei Jahre später wurde die Zölibatspflicht für Lehrerinnen aufgehoben, die seit 1888 gegolten hatte, weil der Frau die Doppelbelastung durch Familie und Beruf nicht zugetraut wurde.
In der Praxis beriefen sich viele Gesetze weiterhin auf Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem Jahr 1896: ‚Der Mann ist das Oberhaupt der Familie und entscheidet in allen ehelichen Angelegenheiten in letzter Instanz.‘ Dieser Satz wird erst im Juni 1957 ersatzlos gestrichen. Bis dahin war die Ehefrau gesetzlich verpflichtet, den Haushalt zu führen. Erst 1958 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Gleichberechtigung der Frau in Kraft, obwohl es schon 1949 im Grundgesetz fixiert war. Bis dahin verwaltete der Mann das von seiner Frau in die Ehe mitgebrachte Vermögen, ebenso wie das Gehalt das seine Frau außerhäuslich verdiente. Auch ein eigenes Konto dürfen Frauen erst seit 1958 führen.

Anfang der Siebziger Jahre lebte die Frauenbewegung wieder auf und forderte die Abschaffung des Abtreibungsverbots. 1974 wurde der §218 dahingehend abgewandelt, dass der Schwangerschaftsabbruch – mit gewissen Auf-lagen – in den ersten drei Monaten straffrei blieb. Wegen der unterschiedlichen Rechtslage im geteilten Deutschland flammte diese hitzige Debatte nach der Wiedervereinigung wieder auf und blieb Dauerthema im öffentlichen Raum. Aufgrund tiefsitzender ethischer Überzeugungen ist die deutsche Bevölkerung weiter-hin in zwei Lager gespalten, die ihre Meinung vehement vertreten.
Erst 1977, dem Jahr, in dem ich in Köln standesamtlich geheiratet habe, trat das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft und holte die gesellschaftliche Entwicklung ein. Bei der Scheidung wurde das Zerrüttungsprinzip eingeführt und nicht mehr nach Schuld gesucht. Im November 1994 wurde das Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz um den Zusatz erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
1994 trat auch ein neues Familiennamensrecht in Kraft und die Vorschrift, dass der Familienname des Mannes automatisch der Ehename wird, entfiel. Frauen gingen in immer größerer Zahl in die Politik und trugen trotz – oder wegen – des großen Protests der Männer Hosenanzüge. Sie stiegen in die Vorstandsetagen auf und ergriffen vormals traditionelle Männerberufe.
Der Gesetzgeber regelte den Elternurlaub zwar für beide Elternteile, aber meistens steckte weiterhin die Ehefrau beruflich zurück. Das ‚gender-pay-gap‘, also die ungleiche Entlohnung der Arbeit von Männern und Frauen, die vergleichbaren Tätigkeiten nachgehen, liegt auch heute noch bei 18%, auch wenn sich Deutschland auf Platz 10 im Weltvergleich hinaufgearbeitet hat.
Um zu wirklicher Gleichstellung zu gelangen, müssen Frauen sich mehr zutrauen und alle sich bietenden Möglichkeiten ausloten. Aber auch Männer müssen sich in neuen Rollen ausprobieren. Mit gegenseitiger Unterstützung, Respekt und Toleranz sollte das Ende patriarchalischer Strukturen eingeläutet sein.
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